Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend ohne Einschränkungen

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Mit der Neufassung der aktuellen Coronaschutzverordnung wurden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen abgeschafft.

Mit der Neufassung der aktuellen Coronaschutzverordnung werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jeder persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Aktuelles Hygienekonzept aufrecht erhalten: die bewährten Regelungen für die Sportstätte möglichst beibehalten!

Wir empfehlen, weiterhin in den öffentlichen Bereichen im Gebäude die Maske weiterhin aufzusetzen. 

Wir hoffen, dass unser Sportbetrieb damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!